Jedes Mitglied muss jährlich bis spätestens Ende Oktober fünf Arbeitsstunden leisten oder für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 20,00 € (max. 100,00 €) zahlen, die Anfang November abgebucht werden.
Die Pflicht zum Arbeitsdienst beginnt im Jahr nach dem 18. Geburtstag und endet an Sylvester in dem Jahr in dem man 63 wird.
Jedes volljährige Mitglied kann für andere Mitglieder Arbeitsstunden leisten.
Der Vorstand kann Mitglieder auf deren Antrag hin vom Arbeitsdienst befreien.
Arbeitsdienst
Der jährliche Arbeitsdienst für alle Mitglieder ab 18 bis einschl. 63 Jahre findet vom 01.03. bis 31.10. jeden 1. Samstag im Monat statt.
Alternativ eine Woche später wenn dieser Tag auf einen Feiertag fällt oder auf der Vereinsanlage eine Veranstaltung stattfindet.
Ansprechpartner ist der Gebäudewart André Dalir unter der Mobil-Nr.: 0163 – 699 90 16.
