Jedes Mitglied muss jährlich bis spätestens Ende Oktober fünf Arbeitsstunden leisten oder für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 20,00 € (max. 100,00 €) zahlen, die Anfang November abgebucht werden.
Die Pflicht zum Arbeitsdienst beginnt im Jahr nach dem 18. Geburtstag und endet an Sylvester in dem Jahr in dem man 63 wird.
Jedes volljährige Mitglied kann für andere Mitglieder Arbeitsstunden leisten.
Der Vorstand kann Mitglieder auf deren Antrag hin vom Arbeitsdienst befreien.
