Unser erster Sachkundelehrgang nach § 7 Waffengesetz ist vollbracht. In entspannter Atmosphäre und mit viel Spass, denn bei uns darf auch gelacht werden!
Alle 15 Teilnehmer haben die Prüfung bestanden – wer sich für sein Hobby interessiert, dem ist das Ganze auch nicht schwer gefallen.
Umfang der Waffen-Sachkunde:
Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse
- über die beim Umfang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstandes,
- auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich ihrer Funktionsweise sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse,
- über die sichere Handhabung von Waffen und Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.